Unser Wald
Natura 2000

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Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz für besonders wertvolle Lebensräume sowie für gefährdete Tier- und Pflanzenarten (sog. Schutzgüter). Es umfasst Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) und ist das größte Naturschutzprojekt weltweit.
Die Gebiete wurden aufgrund des Vorkommens ganz bestimmter natürlicher oder naturnaher Lebensräume (z.B. Moore, Laubwälder, blütenreiche Wiesen) und besonderer Tier- und Pflanzenarten (z.B. Säugetiere, Vögel, Insekten, Blütenpflanzen, Farne) ausgewählt.
Jedes Gebiet hat seinen ganz speziellen eigenen Charakter. So umfasst Natura 2000 beispielsweise so unterschiedliche Gebiete wie den über 20.000 ha großen Nationalpark Berchtesgaden mit annä-hernd 50 Schutzgütern und den gerade einmal vierhundert Quadratmeter großen Dachstuhl der Kirche Mariä Geburt in Steinwiesen (Oberfranken), in dem das „Große Mausohr“, eine Fledermausart, eine Jungenaufzuchtstation gegründet hat.
In zahlreichen Fällen hat die teils Jahrhunderte zurückreichende, schonende und verantwortungsvolle Bewirtschaftung durch die Grundbesitzer in den Gebieten maßgeblich dazu beigetragen, dass die heimische Artenvielfalt erhalten blieb. Dennoch ist seit vielen Jahren – auch und gerade im dichtbesiedelten Mitteleuropa - ein ständiger Artenschwund zu beobachten, der mit Natura 2000 gestoppt werden soll. Schließlich sollen sich auch unsere Kinder und Enkel noch an einer reichhaltigen Natur erfreuen können.

Ziele von Natura 2000

Hauptziele von Natura 2000 sind der Erhalt unseres heimischen Naturerbes, aber auch die Sicherung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Landnutzung durch Landwirte und Waldbesitzer. Dabei soll ein günstiger Zustand der Lebensräume und Arten dauerhaft erhalten beziehungsweise wiederhergestellt werden.
Für alle Gebiete und deren Schutzgüter wurden sog. Erhaltungsziele formuliert, die den guten Zustand der Schutzgüter gewährleisten sollen und als „Messlatte“ für eventuelle Eingriffsvorhaben und die Art der weiteren Landnutzung dienen. Unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele bleibt die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich bzw. ist vielfach sogar unbedingt erforderlich. Keinesfalls will man den Gebieten eine „Käseglocke“ überstülpen.

Das gesetzliche Verschlechterungsverbot

Für alle Natura 2000-Gebiete und deren Schutzgüter gilt als wichtigster Grundsatz ein gesetzliches Verschlechterungsverbot. Weder die Lebensräume noch die Arten, die gebietsweise gelistet sind, dürfen nachhaltig beeinträchtigt werden. Ihr Fortbestand ist unbedingt sicherzustellen.
Die EU fordert, dass der Zustand der Schutzgüter periodisch überprüft wird. Sofern sich hierbei Verschlechterungen abzeichnen, sind die EU-Mitgliedstaaten gehalten, dem entgegenzutreten; andernfalls drohen gravierende Vertragsverletzungsstrafen.
Beispiele für Verschlechterungen können Flächenverluste an Lebensräumen, tiefgreifende Nut-zungsänderungen (z.B. Wiesenumbruch, Umgestaltung von Laub- in Nadelwälder) und die Beseitigung von Wohnstätten wild lebender Tiere (z.B. Fällung von Höhlen- und Horstbäumen) sein.

Natura 2000 in Bayern

In Bayern liegen 744 Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von 797.000 Hektar. Dies entspricht 11,3 Prozent der Landesfläche. Mehr als die Hälfte davon, nämlich 449.000 ha, entfällt auf Wald. Somit liegen 18 Prozent der bayerischen Waldfläche in Natura 2000-Gebieten.
Natura 2000 ist in Bayern eine Gemeinschaftsaufgabe von Naturschutz- und Forstbehörden.
Die Erstellung der gebietsweisen Pflege- und Entwicklungspläne (sog. Managementpläne) obliegt den Höheren Naturschutzbehörden bei den Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit den Regionalen Kartierteams der Forstverwaltung, die jeweils für einen Regierungsbezirk zuständig sind.
Das Gebietsmanagement (Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen, Eingriffsregelungen, Verträglichkeitsprüfungen etc.) ruht auf den Schultern der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und der forstlichen Gebietsbetreuer an den jeweils zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie sind erste Ansprechpartner für Fragen und Anliegen zum Thema Natura 2000.

Der Managementplan

Für jedes Natura 2000-Gebiet muss gemäß Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie ein "Bewirtschaftungsplan" erstellt werden. Dabei werden Schutzgüter erfasst und bewertet und Maßnahmen zu ihrem Erhalt geplant. Diese Managementpläne sind behördenverbindlich. Für Privateigentümer von Flächen in FFH- und Vogelschutzgebieten begründen sie keine Verpflichtungen. Sie schaffen aber Transparenz für die Nutzer, insbesondere darüber, wo Maßnahmen aus Sicht von Natura 2000 unbedenklich sind bzw. wo besondere Rücksichtnahmen erforderlich sind. Außerdem geben sie wertvolle Hinweise über mögliche Fördergelder.
Managementplan
Die Bevölkerung wird bei der Managementplanung bestmöglich miteingebunden. Vor Anbeginn der Planerstellung wird für jedes Gebiet eine Auftaktveranstaltung abgehalten, bei der sich alle Beteiligten - Grundbesitzer, Behördenvertreter, Verbandsmitglieder – mit ihren Belangen einbringen können. Auch im Zuge der weiteren Bearbeitung besteht diese Möglichkeit, beispielsweise bei gemeinsamen Geländebegängen und beim abschließenden Runden Tisch. Ziel ist ein möglichst intensiver Dialog, bei dem Zielkonflikte und Probleme diskutiert und einvernehmliche Lösungen für die Wald- und Forstwirtschaft sowie den Naturschutz gefunden werden.

Stand der Managementplanung in Oberfranken