Landwirtschaft
Mit 74.661 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in den Landkreisen Bamberg und Forchheim 40 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.
2.793 landwirtschaftliche Betriebe prägen die Kulturlandschaft. 53.852 Hektar stehen zur Ackernutzung zur Verfügung und rund 19.427 Hektar werden als Dauergrünland bewirtschaftet. Die durchschnittliche Betriebsgröße im Dienstgebiet liegt bei 26,7 Hektar. Wichtigste Anbaukulturen sind Winterweizen, Silomais und Wintergerste. Im Jahr 2024 gab es in den Landkreisen Bamberg und Forchheim 338 Milchviehbetriebe, die rund 12.770 Milchkühe gehalten haben. Der durchschnittliche Tierbestand lag bei 38 Kühen je Betrieb.
Meldungen
Online-Veranstaltungen
Fachlicher Mittwoch der oberfränkischen Ämter
© magann - Fotolia.com
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ober- und Unterfranken bieten gemeinsame Online-Veranstaltungen an. Sie informieren über aktuelle ackerbauliche Fragen, über Wassermanagement, Ökolandbau, Anbau neuer Kulturen bis hin zu Themen der Diversifizierung. Mehr
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.



